TUHH erhält 1,75 Millionen aus Landesforschungsförderung

13.12.2016

Foto: TUHH/ Lina P.A. Nguyen

Spitzenforschung in Hamburg: Die Technische Universität Hamburg (TUHH) wird im Rahmen der Landesforschungsförderung mit 1,75 Millionen Euro für das Projekt „Neue Reaktortechnologien für chemische und biochemische Syntheseverfahren“ gefördert. Das Projekt gehört damit zu den elf Spitzenforschungsvorhaben, die von der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung unterstützt werden. Die Landesforschungsförderung will staatliche Hamburger Hochschulen und ihre Kooperationspartner in ihren gesellschaftsrelevanten Forschungsschwerpunkten stärken und sie für den internationalen Wettbewerb fit machen. Jedes Projekt erhält eine Förderung von maximal 1,75 Mio. Euro. Das Gesamtfördervolumen beträgt 17,3 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 3,5 Jahren.

Im Rahmen des Projekts „Neue Reaktortechnologien für chemische und biochemische Syntheseverfahren“ arbeiten Wissenschaftler der TUHH, der Universität Hamburg, des Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY) und des Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) erstmalig zusammen, um die physikalischen, chemischen und biologischen Vorgänge in verfahrenstechnischen Reaktoren grundlegend zu verstehen. Damit werden neue Reaktortechnologien für nachhaltige und effiziente Syntheseverfahren für Produkte der Prozessindustrie wie Kunststoffe, Arzneimittel oder Kosmetika entwickelt. Koordiniert wird das Projekt von TUHH-Professor Raimund Horn vom Institut für Chemische Reaktionstechnik.

Über die Landesforschungsförderung Hamburg

Die Landesforschungsförderung ist seit 2013 ein Förderinstrument der Freien und Hansestadt Hamburg, das durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung umgesetzt wird. Sie soll die koordinierte Entwicklung des vorhandenen wissenschaftlichen Potenzials unterstützen, wissenschaftliche Stärken fördern und bereits vorhandene, vielversprechende Potenzialbereiche weiterentwickeln und stärken. Ziel ist es, die Forschung an den staatlichen Hamburger Hochschulen und ihren Kooperationspartnern (weitere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Stiftungen, und andere) zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung mit weiteren Landesmitteln gezielt zu unterstützen. Damit sollen strategische Entwicklungen an den Hochschulen gezielt unterstützt werden und zu wachsender Wettbewerbsfähigkeit im überregionalen, wie auch internationalen Vergleich führen.


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