16.05.2013
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert seit dem Jahr 2000 die Stromproduktion aus regenerativen Energien. Es bildet die Grundlage für eine dynamische und innovative Branche, über 382.000 neue Arbeitsplätze und große Exporterfolge (Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien). Wind- und Sonnenenergie, Biomasse und Wasserkraft decken heute mehr als 20 Prozent des deutschen Strombedarfs. Bis 2020 will die Bundesregierung den Anteil auf mindestens 30 Prozent steigern. Die heute gewohnte Versorgungssicherheit im Strommarkt ist jedoch nur dann zu gewährleistet, wenn ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage über Preissignale zu jedem Zeitpunkt ermöglicht wird. Zuweilen wird damit argumentiert, dass eine rückläufige Erzeugung konventioneller Kraftwerke, die aufgrund des steigenden Anteils erneuerbarer Energien ander Stromerzeugung sich abzeichnet, deren Wirtschaftlichkeit gefährdet.
Verschlechtert sich nun die wirtschaftliche Situation der konventionellen Kraftwerke im Strommarkt und kommt es zu Stilllegungen oder bleiben notwendige Kraftwerksneubauten aus, kann die Versorgungssicherheit gefährdet sein. Folgt man dieser Argumentation, dann ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, den heutigen Energiemarkt beispielsweise durch sogenannte Kapazitätsmechanismen zu ergänzen. Damit sind "Marktspielregeln" gemeint, in denen die Anbieter konventioneller Kraftwerke Zahlungen bereits für die Leistungsvorhaltung - also unabhängig von der Energieeinspeisung - erhalten.
"In Deutschland wird eine intensive Diskussion um die Notwendigkeit und die mögliche Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen geführt. Eine preisunelastische Nachfrage und die Behandlung der Leistungsversorgung als öffentliches Gut erhöhen das Risiko eines Marktversagens. Mit einer Individualisierung der Leistungsversorgung ließen sich die Probleme um die Versorgungssicherheit mit Mitteln des Marktes lösen. Hierbei werden die Lieferanten letztverantwortlich verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt die Leistung zur Versorgung jeweils ihrer Kunden zur Verfügung zu stellen", sagt Dr. Clemens Cremer. Cremer arbeitet als Konzernexperte Electricity Markets bei der EnBW Trading GmbH. Er verantwortet dort die Entwicklung der langfristigen Marktprämissen für den Energie-Konzern EnBW und bearbeitet Grundsatzfragen zum Marktdesign. Clemens: "Für Lieferanten entsteht daraus der Anreiz, Leistung gesichert bereit zu stellen und gleichzeitig Flexibilität bei den Kunden zu kontrahieren, um die Risiken eines Lieferausfalls zu begrenzen. Für Kunden ergibt sich die Möglichkeit Versorgung mit Leistung nach ihren Bedürfnissen zu beschaffen und auch wieder kurzfristig zu verkaufen, wenn diese nicht mehr benötigt wird."
Vor seiner Tätigkeit bei der EnBW Trading arbeitet er als Wissenschaftler beim Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) in Karlsruhe und am Centre for Energy Policy and Economics der ETH Zürich. Clemens Cremer studierte Geökologie an der Universtität Karlsruhe und promovierte im Bereich Energiewirtschaft an der ETH Zürich.
Am Freitag, 31. Mai, referiert Prof. Dr. Marian Paschke von der Universität Hamburg über "Gesetzlicher Rahmen für die Energiewende - Stand, Problemfelder, Perspektiven". Die Ringvorlesung findet jeweils freitags von 14.30 bis 16 Uhr im Hörsaal des Gebäudes K, Denickestraße 15, statt.
Interessierte Bürger, Studierende und Experten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
TUHH - Public Relations Office
Martina Brinkmann
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