Offene Hochschulen: Präsenzlehre im Wintersemester hat Priorität

Hamburg begrüßt Beschluss der Kultusministerkonferenz für Hochschulen

10.12.2021

Auch der Lehrbetrieb an der TU Hamburg bleibt in Präsenz unter 3G-Regelung.
Auch der Lehrbetrieb an der TU Hamburg bleibt in Präsenz unter 3G-Regelung. Foto: TU Hamburg

Die Bundesländer haben sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz darauf geeinigt, den Präsenzbetrieb an den Hochschulen im laufenden Wintersemester weiter aufrecht zu erhalten. Besonders die hohe Impfquote unter den Studierenden, die deutlich höher liegt als die der Gesamtbevölkerung, die hohe Disziplin bei der Einhaltung der Regeln auf dem Campus sowie ein ausdifferenzierter Instrumentenkasten an Infektions- und Hygienemaßnahmen sind Garanten für ein möglichst sicheres Studieren, Forschen und Lehren auf dem Campus. Dieser Instrumentenkasten kann an die jeweilige Lage vor Ort angemessen angepasst werden mit dem Ziel, einen möglichst hohen Anteil an Präsenzlehre aufrecht zu erhalten. Seit Ende November gibt es in Hamburg zudem die optionale Möglichkeit Lehrveranstaltungen unter 2G-Hygieneregeln durchzuführen. Und für den Fall, dass sich eine Hochschule, eine Fakultät oder ein Fachbereich für dieses Modell entscheidet, nur Geimpften oder Genesenen den Zugang zu erlauben, sind gleichzeitig geeignete Ersatzangebote Voraussetzung, so dass auch diejenigen, die nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, dennoch die Möglichkeit haben den Lehrstoff und die Inhalte zu verfolgen.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Ich begrüße es außerordentlich, dass die Bundesländer gemeinsam bekräftigt haben, dass der Präsenzbetrieb an Hochschulen weiterhin höchste Priorität hat. Selbstverständlich behalten wir die pandemische Lage immer im Blick und prüfen alle Entscheidungen auf die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens hin. Im engen Schulterschluss mit den Hochschulen haben wir in den vergangenen Wochen daher bereits weitere Möglichkeiten geschaffen, um die Sicherheit noch weiter zu erhöhen: Die Ende November beschlossene optionale 2G-Regelung ist dabei ein wichtiger Baustein für die Hochschulen, um die Sicherheit auf unseren Campus noch weiter zu erhöhen. Darüber hinaus gilt weiterhin: es ist unerlässlich, dass möglichst viele Mitarbeitende der Hochschulen und Studierende eine Schutzimpfung gegen Covid-19 erhalten. Auch in den kommenden Wochen wird es viele dezentrale und niedrigschwellige Impfangebote durch die städtischen Impfteams in allen Bezirken geben. Sofern Sie noch nicht geimpft sind: nutzen Sie die Angebote und helfen Sie, dass wir die Pandemie gemeinsam bewältigen.“

Hintergrund

Beschluss der KMK vom 9. Dezember 2021 – Offene Schulen und Hochschulen: Präsenzlernen hat höchste Priorität

  1. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 unterstreicht in besonderer Weise das Recht von Kindern und Jugendlichen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit – und damit auch und vor allem das Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt damit die bisherige Haltung der Kultusministerinnen und -minister der Länder – und dies umso nachdrücklicher, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss noch nicht berücksichtigen konnte, dass inzwischen bundesweit schon fast die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine Zweitimpfung erhalten haben. Auch wenn Studentinnen und Studenten in dem Beschluss keine explizite Erwähnung finden, sehen die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder darin auch ihre besondere Verantwortung allen Studierenden gegenüber bestätigt. Zur Verwirklichung des Anspruchs auf eine umfassende Hochschulbildung bekräftigen sie ihren Willen zur verantwortungsbewussten Fortführung des Präsenzbetriebs im laufenden Wintersemester unter Beachtung des regionalen Pandemiegeschehens.
  1. Für die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hat der kontinuierliche Präsenzunterricht an den Schulen daher weiterhin höchste Priorität, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. Selbstverständlich ist dabei der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und aller an Schulen Beschäftigten zu gewährleisten. Schulische Bildung findet unter strengen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen statt. Schulen können daher, auch im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Bereichen, nach wie vor als vergleichsweise sichere Orte angesehen werden. Darüber hinaus müssen immer auch die mit den pandemiebedingten Einschränkungen einhergehenden psychosozialen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Familien durch die Pandemie, die aktuell wieder massiv zunehmen, bei der Abwägung, welche Maßnahmen im schulischen Bereich zu ergreifen sind, berücksichtigt werden.
  1. Das Offenhalten der Schulen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nach den umfangreichen Schulschließungen im letzten und vorletzten Schuljahr, deren Last die junge Generation und ihre Familien zu schultern hatten, ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und Verantwortung übernehmen, indem sie die verschärften Regeln im öffentlichen Leben konsequent einhalten. Wo notwendig, müssen weitere Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Zudem erkranken Kinder und Jugendliche weiterhin selten schwer an COVID-19. Ihre Hospitalisierungsrate infolge einer COVID-19-Infektion ist nach aktuellem Kenntnisstand sehr gering.
  1. Die Kultusministerinnen und -minister der Länder danken allen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Mitgliedern der multiprofessionellen Teams an Schulen sowie weiteren an Schule Beschäftigten, die durch disziplinierte Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen auch weiterhin maßgeblich dazu beitragen, dass Schulen keine Pandemietreiber sind. Die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen wurden in den vergangenen Wochen ausgeweitet und werden, abhängig von der Situation vor Ort, gegebenenfalls weiter intensiviert. Insbesondere das konsequente, regelmäßige Testen an Schulen sowie die eingeführte 3G-Regel am Arbeitsplatz sind hierbei von Bedeutung.
  1. Die Erhöhung der Impfquote bleibt die entscheidende Stellschraube zur Eindämmung der Pandemie. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder würdigen mit großem Dank die hohe Verantwortungsbereitschaft der überwältigend vielen in Schulen und Kindertageseinrichtungen Beschäftigten, die sich haben impfen lassen. Diese Bereitschaft erwarten sie von allen, bei denen keine medizinischen Gründe gegen eine Impfung sprechen. Angebote für Booster-Impfungen für Lehrkräfte und für alle an Schulen und Kindertageseinrichtungen tätigen Fachkräfte sowie die weitere Erhöhung der Impfquote auch der 12- bis 17-Jährigen tragen dazu bei, das Infektionsrisiko in Schulen und Kindertageseinrichtungen weiter zu reduzieren. Um das zu erreichen, müssen verstärkt niedrigschwellige Impfmöglichkeiten bereitgestellt werden. Sobald die Voraussetzungen für Impfungen der 5- bis 11-Jährigen vorliegen, sollten auch Impfangebote für diese Altersgruppe bereitstehen.
  1. Die Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler ist eine zentrale Voraussetzung, um die vielfältigen, laufenden Unterstützungs- und Fördermaßnahmen zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände und zum Ausgleich pandemiebedingter psychosozialer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen wirksam umzusetzen.
  1. Die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder sehen die Hochschulen auch angesichts der dynamischen Entwicklung der COVID-19-Pandemie gerüstet für eine grundsätzliche Fortführung des Präsenzsemesters. Die hohe Impfquote unter den Studentinnen und Studenten, die deutlich höher liegt als die der Gesamtbevölkerung, die hohe Disziplin bei der Einhaltung der Regeln auf dem Campus sowie ein ausdifferenzierter Instrumentenkasten an Infektions- und Hygienemaßnahmen sind Garanten für ein möglichst sicheres Studieren, Forschen und Lehren auf dem Campus. Dieser Instrumentenkasten kann an die jeweilige Lage vor Ort angemessen angepasst werden mit dem Ziel, einen möglichst hohen Anteil an Präsenzlehre aufrecht zu erhalten. Die Erhöhung der Impfquote bleibt jedoch die entscheidende Stellschraube zur Eindämmung der Pandemie. Länder und Hochschulen werden ihre Anstrengungen fortsetzen, Studierende auf das Impfangebot niederschwellig hinzuweisen.
  1. Digitale Angebote ergänzen den Lehrbetrieb vor Ort und können gerade in Infektions-Hotspots zur Aufrechterhaltung der Studierbarkeit beitragen. Die in der Pandemie weiter ausgebaute digitale Infrastruktur sowie das entwickelte Instrumentarium digitaler Lehr- und Lernkonzepte stehen den Hochschulen zur Verfügung und lassen sich im Bedarfsfall mit der Präsenzlehre klug verknüpfen.
  1. Prüfungen, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Veranstaltungen, die besondere Labor- und Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, sollen im Rahmen des epidemiologisch Verantwortbaren grundsätzlich weiterhin in Präsenz ermöglicht werden.
  1. Wir setzen uns gemeinsam mit den Hochschulen dafür ein, so viel Präsenzangebote wie möglich verantwortungsvoll aufrechtzuerhalten. Der direkte Diskurs und die persönlichen Begegnungen gehören zum Studium dazu. Gleichzeitig wollen wir unseren Studentinnen und Studenten in ihrer persönlichen Lebens- und Studienplanung möglichst viel Planungssicherheit bieten.

Kultusministerkonferenz (KMK)

In der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz) arbeiten die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder zusammen. Dabei nehmen die Länder ihre Verantwortung für das Staatsganze selbstkoordinierend wahr. In Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung sorgen sie für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Auf Beschluss des Plenums werden ab 2019 unter dem Dach der KMK eigenständige Beratungen der Kulturministerinnen und -minister durchgeführt. Sie bilden eine Kulturministerkonferenz (Kultur-MK), die "Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung" berät. Das Vorsitzland in der Kultur-MK wechselt parallel zum Turnus in der Ministerpräsidentenkonferenz.

Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben:

  • die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung zu vereinbaren,
  • auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken,
  • die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern.

Die erforderliche Koordination erfolgt durch Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch Staatsabkommen, die einen verbindlichen Rahmen vorgeben. Im Sinne der gewollten Vielfalt im Bildungswesen wird auf Detailregelungen verzichtet, um Raum für Innovationen zu lassen.

Weitere Infos

Aktuelle Hamburgische Eindämmungsverordnung gültig seit 6. Dezember 2021 – EVO

Rückfragen der Medien

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke | Pressestelle
Jon Mendrala, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2322
E-Mail: jon.mendrala@bwfgb.hamburg.de
Internet: http://www.hamburg.de/bwfgbb
Twitter: hh_bwfgb I Instagram: hh_bwfgb

Kultusministerkonferenz
Torsten Heil, Pressestelle
Telefon: 030 25418 462
E-Mail: Torsten.heil@kmk.org
Internet: http://www.kmk.org

Text: BWFGB, Kultusministerkonferenz


TUHH - Public Relations Office