Voraussetzungen für 200 Euro Einmalzahlung beschlossen

Hamburger Studierende können Energiegeld ab 15. März beantragen

03.03.2023

Studierende in Hamburg können ab dem 15. März Einmalzahlung des Energiegelds beantragen.
Studierende in Hamburg können ab dem 15. März Einmalzahlung des Energiegelds beantragen. Foto: Canva

Hamburg ist startklar: Der Senat hat die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Einmalzahlung für Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler∗innen in Hamburg schnell umsetzen zu können. Die Energiepreispauschale soll dabei helfen, die aktuellen finanziellen Belastungen abzufedern, die durch die gestiegenen Energiepreise entstanden sind. Bei dem sogenannten Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) handelt es sich um ein Bundesgesetz, das in den Bundesländern umgesetzt wird. Die Länder hatten sich auf einen bundesweiten einheitlichen Beginn des Antragsverfahrens zum 15. März verständigt.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Es geht endlich los: Ab dem 15. März startet das Antragsverfahren für die Einmalzahlung für Studierende. Das ist wichtig, denn die Studierenden warten zu Recht auf den angekündigten Zuschuss. Für sie stellen die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel eine besondere Herausforderung dar. Die Umsetzung der Einmalzahlung war ein gemeinsamer Kraftakt von Bund und Ländern. Hamburg hat seine Hausaufgaben gemacht – und unterstützt Studierende zusätzlich zu den Bundeshilfen. Wir stellen unter anderem mit dem Ausgleich krisenbedingter Kostensteigerungen beim Studierendenwerk Hamburg sicher, dass aktuell keine Preiserhöhungen bei Semesterbeiträgen, Mieten in den Studierendenwohnanlagen und Mensapreisen für Studierende anstehen. Das ist insbesondere in Krisenzeiten ein starkes Signal.“

Bildungssenator Ties Rabe: „Ich freue mich sehr, dass jetzt die rund 10.200 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler der Hamburger Berufsschulen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen zusätzlichen Zuschuss von 200 Euro bekommen. Bundesbildungsministerium und die Landesministerien wollten eine unbürokratische Auszahlung ermöglichen und den jungen Menschen unnötige Laufereien ersparen. Die Organisation der Auszahlung war deshalb nicht ganz leicht und brauchte ein bisschen mehr Zeit. Ich hoffe das gefundene Identifizierungsverfahren funktioniert jetzt reibungslos.“

Bundesweiter Start zum 15. März

Berechtigt sind diejenigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zum Stichtag am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. Schüler:in in einer Fachschulklasse oder vollqualifizierenden Berufsfachschulklasse waren. Damit können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Fach- und Berufsfachschüler:innen von der Energiepreispauschale profitieren. Die Energiepreispauschale muss nicht versteuert werden und ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen. 

Antragsberechtigte Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler:innen können ihren Antrag ab dem 15. März auf einer digitalen Plattform stellen. Diese Plattform wird zentral entwickelt und betrieben, die Bundesländer nutzen diese, um das EPPSG umzusetzen. So soll eine zügige Durchführung der Bewilligungsverfahren gewährleisten werden. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Plattform werden durch den Bund getragen, der auch die Auszahlung der Pauschale über die Bundeskasse vornimmt.

Für die Antragsstellung erhalten Studierende und Fach- sowie Berufsfachschüler:innen ihre individuellen Zugangscodes von den jeweiligen Ausbildungsstätten. Um den Antrag auf Auszahlung des Energiegelds zu stellen, benötigen alle Antragsteller:innen zudem ein BundID-Konto. Studierende sowie Fach- und Berufsfachschüler:innen können dieses bereits jetzt anlegen, um ab dem 15. März den Antrag stellen zu können. Hierfür ist ein Identitätsnachweis nötig. Dieser Nachweis kann durch einen Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Wenn Personen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung haben, können Sie anstelle der elektronischen Identifizierung die individuellen Zugangsdaten zusammen mit einer PIN nutzen. Die PIN erhalten sie in diesen Fällen separat von der jeweiligen Ausbildungsstätte.

Alle wichtigen Informationen rund um das EPPSG und den Antragsprozess finden Sie hier: Einmalzahlung200 - Startseite & FAQ - Häufige Fragen und Antworten (einmalzahlung200.de)

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