30.05.2013
Am Freitag, den 31. Mai, wird Prof. Dr. jur. Dr. h.c. Marian Paschke in im Rahmen der Ringvorlesung "Energiewende - Stand und Herausforderung" über den "Gesetzlichen Rahmen für die Energiewende? Stand, Problemfelder, Perspektiven" referieren. Professor Paschke ist Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg, Direktor des Instituts für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg, Mitglied der Akademie der Wissenschaft Hamburg und Sprecher der Arbeitsgruppe Rohstoffpolitik.
"Der Gesetzgeber des Energierechts verfügt in den Grenzen der Verfassung und des Europarechts über einen weiten wirtschaftspolitischen Gestaltungsspielraum. Diesen hat der deutsche Gesetzgeber im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) mit dem Konzept einer Abnahmepflicht von Strom aus erneuerbaren Energien, einer Preishöhenregelung und eines bundesweiten Belastungsausgleich genutzt", sagt Prof. Paschke. Das EEG sei verfassungsgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden, so der Experte, auch wenn es unvorhersehbare wirtschaftliche Wirkungen zeige.
Kritik an dem Gesetz übt beispielsweise der Bund der Energieverbraucher e.V. Der Verein hält "die besondere Ausgleichsregelung für einen schlecht legalisierten Diebstahl und hat dagegen rechtliche Schritte unternommen. Auch wenn man darauf Steuern und Gebühren erhebt, wird daraus noch nichts Legales und Richtiges. Darüber hinaus sind diese Regelungen auch politisch falsch." Das Bundesumweltministerium will für die Befreiung von der EEG-Umlage die Firmen zur Kasse bitten. Dabei gehe es um rund sechs Millionen Euro an Verwaltungskosten, schreibt der Verein auf seiner Homepage www.energieverbaucher.de
Die Ungleichbehandlung der Netzbetreiber mit der Pflicht zur vorrangigen Stromeinspeisung sowie die Eingriffe in die Berufsfreiheit und anderer Grundrechte seien, so Paschke, durch die Gemeinschaftsinteressen wie die Schonung der Ressourcen an endlichen Energieträgern bzw. das Staatsziel des Umwelt- und Klimaschutzes gerechtfertigt. Eine Unvereinbarkeit des EEG mit dem Europarecht scheide aus. Hintergrund: Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet. Das Verfahren betrifft den Befreiungsmechanismus von der EEG-Umlage für stromintensive Betriebe. "Die Verschärfung der Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission wird das EEG in Deutschland voraussichtlich nicht treffen. Aus Rechtsgründen wird deshalb eine Fortentwicklung des Rechts der Erneuerbaren Energien nicht forciert", erklärt der Hamburger Jurist.
Am Freitag, 7. Juni, spricht Manfred Fischedick vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH über "Globale Energieverbrauchsentwicklung - Beeinflusst sie unser zukünftiges Energiesystem? Die Ringvorlesung findet jeweils freitags von 14.30 bis 16 Uhr im Hörsaal des Gebäudes K, Denickestraße 15, statt.
Interessierte Bürger, Studierende und Experten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
TUHH - Pressestelle
Martina Brinkmann
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