06.12.2021
An der Technischen Universität Hamburg bleibt der Lehrbetrieb wie bisher in Präsenz unter 3G-Regelung. Dies gilt bis auf weiteres und in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) sowie die Landeshochschulkonferenz (LHK) messen der Aufrechterhaltung der Präsenzlehre an den Hamburger Hochschulen einen hohen Stellenwert bei. Demzufolge ermöglicht es die neue Eindämmungsverordnung der Stadt Hamburg sowohl Lehrveranstaltungen unter 3G- oder 2G-Bedingungen durchzuführen und dabei die unterschiedlichen Gegebenheiten je Hochschule flexibler zu berücksichtigen.
Digitale Angebote ergänzen Präsenzlehre
Parallel zu Präsenzveranstaltungen unter der 3G-Regelung, insbesondere mit hoher Teilnehmerzahl, werden an der TU Hamburg zusätzlich digitale Formate bereitgestellt. Dieses Angebot soll die Präsenzzahlen vor Ort verringern und Studierenden die Möglichkeit geben, Lehrveranstaltungen zeitversetzt zu verfolgen. Auf dem Campus sorgen begleitende Hygiene- und Kontrollmaßnahmen, wie das Registrieren zu Lehrveranstaltungen über die „Darf ich rein“-App, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und das Befolgen der AHA-Regeln, verstärkt für Sicherheit.
Hintergrund
Ein Betrieb im optionalen 2G-Zugangsmodell ist nur zulässig, wenn für die Lehrangebote zugleich geeignete Ersatzangebote für Lehr- und Lernveranstaltungen angeboten werden. Die alternativen Lehr- und Lernangebote können digital angeboten werden, müssen als Ersatzangebot aber nicht zwangsläufig oder ausschließlich online stattfinden. Entsprechendes gilt für wissenschaftliche Bibliotheken.
TUHH - Pressestelle