16.07.2021
Spontan im Impfzentrum vorbeigehen? Das war bislang nicht möglich. Am kommenden Sonnabend ist das anders: Ab 8 Uhr bis 19 Uhr können Hamburgerinnen und Hamburger spontan ohne vorherige Terminvereinbarung eine Schutzimpfung erhalten.
Die Ausnahme gilt für den kommenden Sonnabend, solange Impfstoff verfügbar ist. Höchstens 2.000 Impfungen ohne Termin stehen bereit. Verwendet wird ausschließlich mRNA-Impfstoff (von Biontech bzw. Moderna). Mitgebracht werden muss lediglich der Personalausweis, sowie der Impfpass, falls vorhanden. Wer sich impfen lassen möchte, kommt zum Impfzentrum in den Messehallen, indem man ab der U/S Sternschanze der Beschilderung folgt.
Falls viele Interessierte gleichzeitig ankommen, sind Wartezeiten nicht ausgeschlossen. Das Impfzentrum hat sich jedoch auf das geplante Kontingent an spontanen Impfwilligen eingestellt und plant entsprechende Kapazitäten ein.
Die Zweitimpfung steht dann im Abstand von drei bis vier Wochen an, also am 7. bzw. 14. August. Hierfür wird beim Verlassen des Impfzentrums ein Termin vergeben.
Minderjährige ab 16 Jahren können ebenfalls geimpft werden, müssen sich jedoch vorab über die Auswirkungen einer Impfung informieren, von Erziehungsberechtigten begleitet werden, und diese müssen der Impfung vor Ort zustimmen.
Wer bereits einen Termin für eine Erst- oder Zweitimpfung am kommenden Sonnabend hat, soll diesen trotzdem wahrnehmen. Die bereits vergebenen Termine finden wie geplant statt. Die Termin-Inhaber haben den Vorteil, mögliche Wartezeiten durch spontane Besucher zu umgehen: Durch eine separate Schlange müssen sie nicht anstehen, sondern können direkt zum gebuchten Termin durchgehen.
Möglich wird die Aktion über ein Sonderkontingent, das in den Planungen im Impfzentrum berücksichtigt wurde. Ziel ist es, Personen zu erreichen, die bislang keine Schutzimpfung und auch keinen Termin erhalten haben. Durch die spontane Impfmöglichkeit können auch Personen eine Schutzimpfung erhalten, für die die feststehenden Termine in der Arbeitswoche schwer einzurichten sind oder die in Arztpraxen bislang nicht berücksichtigt werden konnten.
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Text: Sozialbehörde
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