02.04.2021
Studierendenwerk Hamburg hat bereits rd. 7,8 Mio. € an betroffene Studierende ausgezahlt
Die Überbrückungshilfe für Studierende des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde bis Ende September 2021 verlängert. Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, können auch im Sommersemester 2021 einen Antrag für den nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 500 Euro stellen.
Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer Studierendenwerk Hamburg:
„Wir begrüßen sehr, dass der Bund die Überbrückungshilfe für das Sommersemester 2021 verlängert und Studierende in Not weiterhin finanziell unterstützt. In der aktuellen Situation ist ein Ende der Pandemie noch nicht absehbar und klassische Einkommens-möglichkeiten bspw. in der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche stehen weiterhin nicht zur Verfügung. Seit dem Start der Überbrückungshilfe im Sommer 2020 hat das Studierendenwerk Hamburg bereits mehr als 16.900 Anträge bewilligt und rd. 7,8 Mio. Euro an Hamburger Studierende ausgezahlt. Die Mehrzahl erhielt den Höchstzuschuss in Höhe von 500 Euro.“
Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Wer bereits ein Darlehen, Stipendium oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt werden. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: www.überbrückungshilfe-studierende.de
Hamburger Studierende finden alle wichtigen FAQ’s und Zusatzinformationen unter https://www.studierenden … irus/ueberbrueckungshilfe
Das Studierendenwerk Hamburg ist Ansprechpartner für Studierende, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Hamburg immatrikuliert sind.
Jürgen Allemeyer weiter: „Für die Überbrückungshilfe haben wir ein bestens eingespieltes Team zusammengestellt, das sehr engagiert für eine schnelle Prüfung der Anträge und Auszahlung der Hilfe an in Not geratene Studierende sorgt.“
Studierenden empfehlen wir die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und vollständig einzureichen, damit Anträge zügig bearbeitet werden können. Ab April gibt es bei den einzureichenden Unterlagen Konkretisierungen, Studierende sollten daher vor Antragstellung die hilfreichen FAQs auf unserer Website sowie die Richtlinien des BMBF berücksichtigen. Einige wichtige Aspekte sind in Kurzform in der Checkliste „auf einen Blick“ zusammengefasst:
Das Studierendenwerk hilft Studierenden auch über die Überbrückungshilfe hinaus. Unsere Sozialberatung ist ebenso wie die Studienfinanzierungsberatung und weitere Service für Studierende da. Jede/r Studierende sollte zudem prüfen, ob es sich nicht lohnt, einen BAföG-Antrag zu stellen; besonders wenn die wirtschaftliche Lage der Familie sich verschlechtert hat.
Die Beratungszentren Studienfinanzierung – BeSt und Soziales und Internationales – BeSI bieten Studierenden auch bei allgemeinen Fragen zur Studienfinanzierung sowie zur Lösung von sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Fragen im Studien-Kontext auch weiterhin Beratung per Telefon oder E-Mail an.
Online-Antragstellung für die Überbrückungshilfe:
www.überbrückungshilfe-studierende.de
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
Individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stellen Sie bitte an Ihr Studierenden- oder Studentenwerk vor Ort.
Stand 31.3.2021: mit 16.921 bewilligten Anträgen wurden 7.786.000 Euro an die Hamburger Studierenden gezahlt
Text: Studierendenwerk Hamburg, Kontakt: Martina Nag, Tel. 040 - 41 902 - 233, E-Mail: presse@studierendenwerk-hamburg.de
TUHH - Pressestelle