Individuelle Regelstudienzeit wird auch für das laufende Wintersemester verlängert

Verordnungsänderung stellt BAföG-Bezug in Pandemiezeiten sicher

08.01.2021

Hauptgebäude der TU Hamburg.
Hauptgebäude der TU Hamburg. Foto: TU Hamburg

Die individuelle Regelstudienzeit an den Hamburger Hochschulen wird für das Wintersemester 2020/2021 erneut verlängert: Bei Studierenden, die nach dem Bundesaubildungsförderungsgesetz (BAföG) finanzielle Unterstützung erhalten, verlängert sich bei pandemiebedingter Verzögerung des Studiums auch die Förderungsdauer. Hintergrund ist die weitgehende Umstellung des hybriden Studienbetriebs auf digitale Lehre aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit gibt den Studierenden, die BAföG beziehen, in dieser herausfordernden Situation Sicherheit. Damit senden wir in Hamburg ein wichtiges Signal, auch wenn unser Ziel eine bundeseinheitliche Lösung für den BAföG-Bezug bleibt. Studierende dürfen durch die Pandemie keine Nachteile erfahren. Hierfür müssen wir unsere Kräfte bündeln und den unverändert großen Herausforderungen weiterhin mit Mut und der notwendigen Kreativität begegnen. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit in Hamburg leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer des Studierendenwerks Hamburg: „Studierende sind durch die Corona-Pandemie mit wegfallenden Nebenjobs und verlängerten Studienzeiten mit dem möglichen Verlust von BAföG-Ansprüchen finanziell unter Druck geraten. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und weiterlaufende BAföG-Zahlungen schaffen die Möglichkeit, das Studium erfolgreich fortzuführen. BAföG-Amt und Beratungszentrum Studienfinanzierung beraten die Studierenden weiterhin gerne per E-Mail oder telefonisch. Auch wer kein BAföG erhält, kann sich zu Finanzierungs-alternativen beraten lassen. Studierende in einer pandemiebedingten Notlage können weiterhin Überbrückungshilfe beantragen.“

Hintergrund
Im Zuge des aufgrund der Corona-Pandemie rein digital durchgeführten Sommersemesters 2020 ist mit dem „Gesetz zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hochschulbereich“ erstmalig die individuelle Regelstudienzeit mit verlängerten Förderungsdauern für BAföG-geförderte Studierende eingeführt worden. Das Semester wird dabei zwar als Fachsemester der Regelstudienzeit mitgezählt, gleichzeitig aber bei bestimmten Regelungen, wie u.a. zur Überschreitung der Förderungshöchstdauer, als Nullsemester gewertet. Da der Bund weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung zur Anpassung des BAföGs in diesem Zusammenhang ablehnt, wird das Hamburger Gesetz nun entsprechend fortgeführt. Die Verordnungsermächtigung liegt bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB). Die Regelung gilt für nicht beurlaubte Studierende, die im Wintersemester 2020/21 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Hamburg eingeschrieben sind.

Rückfragen der Medien
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Jon Mendrala, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2322
E-Mail: jon.mendrala@bwfgb.hamburg.de
Internet: https://www.hamburg.de/bwfgb/
Twitter: hh_bwfgb I Instagram: hh_bwfgb

Text: Jon Mendrala, Pressesprecher BWFGB


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