Hochschulvereinbarungen für TUHH, HFBK und HfMT

Hamburger Senat gewährt langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit durch Vereinbarungen mit den Hamburger Hochschulen

27.03.2012

Die Wissenschaftssenatorin und die Präsidenten der Hochschule für bildende Künste (HFBK), der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) haben sich auf langfristige Hochschulvereinbarungen verständigt, die den Hochschulen eine verlässliche und zukunftsfähige Perspektive bieten. Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt und die Präsidenten der Hochschulen haben die Vereinbarungen in den letzten Wochen paraphiert. Im Oktober 2011 wurde mit der Universität Hamburg die erste Hochschulvereinbarung abgeschlossen. Mit den Hochschulvereinbarungen gewährt der Senat eine verlässliche Hochschulfinanzierung bis 2020.

Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Mit den nunmehr paraphierten auf die jeweilige Hochschule zugeschnittenen Hochschulvereinbarungen erhalten die beiden Kunsthochschulen und die Technische Universität Hamburg-Harburg die gleiche Planungssicherheit, wie sie der Universität Hamburg bereits zugesichert wurde. In ökonomisch schwierigen Zeiten stellen die langfristigen Hochschulvereinbarungen mit einer achtjährigen Laufzeit ein Novum in der Hamburger Hochschulsteuerung und in der gesamten Bundesrepublik dar. Die Vereinbarungen sind ein starkes Bekenntnis der Stadt zu ihren Hochschulen. Sie sollen eine zuverlässige und stabile Zukunftsperspektive schaffen.“

Martin Köttering, Präsident der Hochschule für bildende Künste: „Die Vereinbarung ermöglicht durch die garantierte finanzielle Ausstattung der HFBK zwar eine Planungssicherheit, perspektivisch geht diese jedoch mit einem Personalabbau einher. Angesichts von staatlichem Schuldenabbau und Sparzwängen nehme ich die Vereinbarung allerdings ganz konservativ mit dem Motto: lieber weniger und langfristig gesichert als riskante Spekulationen auf mehr!“

Der Senat sorgt mit einer soliden Grundfinanzierung der Hamburger Hochschulen für deren langfristige Planungssicherheit und sagt den Hochschulen eine jährliche Steigerung der staatlichen Zuweisungen bis 2020 um 0,88 Prozent ab 2014 zu. Grundlage ist ein erhöhtes Globalbudget 2013, in das die Kompensation für die Studiengebühren, Tarifsteigerungen der Jahre 2011 und 2012 und Mittel aus zentralen Titeln einfließen und welches in den Vereinbarungen definiert wird. Weiterhin erhalten die Hochschulen zusätzliche Flexibilität bei Personalangelegenheiten.

Prof. Dr. Elmar Lampson, Präsident der Hochschule für Musik und Theater: „Ich bin froh über die Klarheit, die die Hochschulvereinbarung bietet. Nun müssen wir mit aller Kraft daran arbeiten, die Hochschule trotz der letztlich knapper werdenden Mittel weiter zu entwickeln. Vor allem setze ich darauf, dass die neuen Rahmenbedingungen es uns ermöglichen werden, das vorhandene Geld de facto flexibler einsetzen zu können.“

Die Hochschulen verpflichten sich im Gegenzug zu bestimmten Leistungen. Auch zukünftig soll eine angemessene Zahl von Studienanfänger- und Studienplätzen bereitgestellt werden, die im Wesentlichen aus der bisherigen Größenordnung fortgeschrieben wird. Darüber hinaus verpflichten sie sich zu Maßnahmen u.a. in den Bereichen der Weiterbildung, der Forschung, der Internationalisierung und der Gleichstellung.

Prof. Dr. Garabed Antranikian, Präsident der Technischen Universität Hamburg-Harburg: „Der Abschluss der Hochschulvereinbarung orientiert sich an den aktuellen Erfordernissen der Haushaltslage der Freien und Hansestadt Hamburg. Insofern schreibt diese Vereinbarung einen minimalen realpolitischen Konsens fest, denn unsere Vorstellungen eines quantitativen und qualitativen Wachstums der TUHH für die kommenden Jahre bis 2020 finden in dem Papier keine Entsprechung. Dennoch akzeptieren wir, dass mit der Vereinbarung eine Planungsgrundlage für die Zukunft gegeben ist, die den Rahmen klar absteckt. Um eine führende Innovationsregion in Deutschland und Europa zu werden, sind weitere Investitionen unerlässlich.“

Der Leistungskatalog der Hochschulen unterscheidet sich naturgemäß aufgrund der Unterschiedlichkeit der Hochschulen. Die Leistungszusagen werden in getrennten Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung und der jeweiligen Hochschule weiter konkretisiert.

Text: Svenja Brandt, Sprecherin der Behörde für Wissenschaft und Forschung


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